Das neue Jahr beginnt mit wichtigen Verhandlungen für den Bioackerbau. Die von Bio Suisse organisierte Runde der biobäuerlichen Fachgruppe mit der Branche zum Speisehafer hat bereits stattgefunden. Die Einführung einer verpflichtenden Regelung zur Übernahme des Schweizer Knospe-Hafers analog den Bio-Suisse-Mahl- und -Futtergetreide-Reglementen wurde darin diskutiert. Die unterschiedlichen Deklarationsstrategien der Grossverteiler und die Importe von EU-Bio-Ware scheinen aber eine Branchenregelung im Interesse des Schweizer Biohafer-Anbaus zu verunmöglichen. Die Vertreter der Verarbeiterbetriebe haben sich vehement gegen eine Verpflichtung zur Übernahme des inländischen Biohafers gewehrt – und ohne Einwilligung derselben liesse sich ein neues Branchenreglement auch nicht umsetzen. Angesichts der in den verschiedenen Kanälen verkauften Mengen zeigt sich aber, dass die Schweizer Biohaferflöckli dort besser verkauft werden, wo sie auch klar als solche erkennbar sind und wo ein ähnliches, (noch) billigeres Importprodukt nicht gleich daneben im Regal steht. Die Hoffnung besteht darum, dass sich die Situation für die Schweizer Biohafer-ProduzentInnen dann bessern könnte, wenn die Grossverteiler nebst den Schweizer Haferflöckli nur noch klar als Importware erkennbare Flöckli verkaufen. Denn die Fähigkeit der KonsumentInnen zwischen Import- und Inlandware zu unterscheiden, sollte nicht überschätzt werden. Gleichzeitig wird von den Grossverteiler-Vertretern auch die Bereitschaft der KonsumentInnen zum bewussten Entscheid zugunsten eines Schweizer Produkts bei Trockenprodukten wie eben Haferflöckli in Zweifel gezogen.
Sei es, wie es ist: Das Marketing der Grossverteiler und das Verhalten der KonsumentInnen ist durch die ProduzentInnen und auch den Handel kaum beeinflussbar – wohl aber Anbauentscheide und -technik.
Das auf Preisbewusstsein fokussierte Kaufverhalten vieler KonsumentInnen ist eine kaum beeinflussbare Herausforderung für BioproduzentInnen. Kulturenwahl und Anbautechnik kann man eher optimieren.
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