Nicht alles, was im Sprachgebrauch als Obstanlage bezeichnet wird, ist auch eine Obstanlage. Dies führt bei der Strukturdatenerhebung regelmässig zu Verwirrung und Problemen.
Gemäss der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (910.91, LBV) sind Obstanlagen klar definiert. Das entscheidende Kriterium, ob Obstbaumpflanzungen als Obstanlagen gelten, ist die Pflanzdichte.
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