Kündigung von Zusatzversicherungen
Bald werden die Prämien der Grundversicherung für das nächste Jahr bekannt gegeben. Oft befasst man sich erst dann mit der eigenen Krankenversicherung. Um die ordentliche Kündigungsfrist für die Zusatzversicherungen einzuhalten, ist es oft schon zu spät. Wer seine Zusatzversicherungen per 2026 wechseln möchte, muss beim alten Versicherer bis zum 30. September 2025 die Kündigung eingereicht haben (drei Monate Kündigungsfrist). Sollte es bei Ihrer Zusatzversicherung zu einer Prämienerhöhung per 1. Januar 2026 kommen, dürfen Sie bei der Zusatzversicherung, welche von der Erhöhung betroffen ist, von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall kann per Ende November auf den 31. Dezember 2025 gekündigt werden.
Es lohnt sich, frühzeitig zu prüfen, ob die Zusatzversicherungen noch der aktuellen Situation entsprechen. Falls Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, warten Sie mit der Kündigung bis zur definitiven Aufnahme bei der neuen Krankenkasse. Denn für den Abschluss einer Zusatzversicherung ist immer eine Gesundheitsprüfung notwendig.