Der Leistungsumfang der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sparpotenzial gibt es vor allem durch die Wahl eines alternativen Grundversicherungsmodells, verbunden mit unterschiedlichen Möglichkeiten für den Erstkontakt.
In der Schweiz müssen alle Grundversicherungen die gleichen grundlegenden Leistungen erbringen. Dies ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt. Dazu zählen beispielsweise medizinisch notwendige Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und verschiedene Therapien. Die Prämien variieren jedoch, unter anderem abhängig vom Versicherer, vom Modell und von der Region. Mit alternativen Modellen können in der OKP Prämien eingespart werden. Um das individuell passende Modell zu wählen, hilft dieser Überblick:
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