Die Strassen sind im Herbst mit Blättern übersät und dadurch rutschiger als gewöhnlich. Mit fallenden Temperaturen kommen Frost, Eis und Schnee dazu. Auch kalte, trockene Fahrbahnen in Kombination mit Sommerpneus können bereits erhebliche Gefahren bergen.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszustatten. Allerdings verpflichtet das Strassenverkehrsgesetz Autofahrerinnen und Autofahrer dazu, sich im Verkehr so zu verhalten, dass sie andere weder behindern noch gefährden (Art. 26 SVG). Ihr Fahrzeug dürfen sie nur in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand nutzen (Art. 29 SVG) und sie müssen es stets derart beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können (Art. 31. SVG). Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Es wird aber empfohlen, Winterreifen schon bei weniger als 4 mm und Sommerreifen bei weniger als 3 mm Profiltiefe zu wechseln.
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