Selbstständige Landwirtinnen und Landwirte sowie mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft sollten beim Aufbau ihres Versicherungsschutzes Folgendes beachten: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem externen Arbeitgebenden angestellt ist, verfügt über Deckung für Nichtberufsunfälle über die Unfallversicherung UVG des Arbeitgebenden. Diese übernimmt in der Schweiz Rettungs- und Transportkosten, Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung und zahlt auch Geldleistungen wie Taggelder auf Basis des versicherten Lohnes aus.
Wer nicht über eine Unfallversicherung gemäss UVG für Nichtberufsunfälle versichert ist, verfügt über den Unfalleinschluss in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese übernimmt in der Schweiz nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt die Heilungskosten in der allgemeinen Abteilung. Rettungs- und Transportkosten sind jedoch nur in sehr beschränktem Umfang gedeckt. Es ist daher empfehlenswert, diese Kosten mit einer Zusatzversicherung zu versichern. Achtung: Wer im Ausland Ski fährt, sollte vorgängig abklären, in welcher Höhe Rettungs-, Heilungs- und Repatriierungskosten über die bestehenden Versicherungen gedeckt sind. Allenfalls ist der Abschluss einer temporären Reiseversicherung mit ausreichender Deckung in diesen Bereichen sinnvoll.
Rundum abgesichert
Sollte eine Arbeitsunfähigkeit eintreten, können mit einer freiwilligen Taggeldversicherung die Kosten einer Ersatzarbeitskraft für den Landwirtschaftsbetrieb versichert werden. In Ergänzung zu den obligatorisch versicherten Leistungen der AHV/IV empfiehlt sich eine freiwillige Invalidenversicherung – und falls Versorgerpflichten bestehen – auch eine Todesfallversicherung. Unfälle, bei denen Drittpersonen geschädigt werden, können zu hohen Schadenersatzansprüchen führen. Forderungen an den Unfallverursacher können nicht nur von der geschädigten Person selbst, sondern auch von deren Versicherungen gestellt werden. Eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist somit unentbehrlich. Sie zahlt in der Regel auch dann, wenn gemietete Wintersportausrüstung beschädigt wird oder verloren geht. Gegen Diebstahl kann die Wintersportausrüstung mittels der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung versichert werden.
Bauernfamilien sollten ihren Versicherungsschutz vor dem Skiurlaub prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Weitere Fragen beantworten die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen der kantonalen Bauernverbände oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.