Tierseuchen stellen für Tierhaltungsbetriebe ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Der Ausbruch einer hochansteckenden Krankheit kann innerhalb kurzer Zeit zu Tierverlusten, Produktionsausfällen und behördlich angeordneten Massnahmen führen. Die Tierseuchenversicherung der Schweizer Hagel bietet Landwirtinnen und Landwirten eine gezielte Absicherung gegen diese existenzbedrohenden Folgen. Die Tierseuchenversicherung versteht sich als Ergänzung zu den staatlichen Entschädigungen. Über den Seuchenfonds der Kantone und des Bundes werden jeweils nur die Tiere entschädigt. Oft beträgt die Entschädigung der Tiere 60–90% des Tierwertes. Ein Ertragsausfall wird von den vorhandenen Seuchenfonds nicht übernommen. Die Tierseuchenversicherung der Schweizer Hagel entschädigt 20% des Tierwertes, wenn Gelder der öffentlichen Hand ausbezahlt werden und 100% falls keine Vergütung durch den Bund oder die Kantone ausgerichtet wird. Weiter entschädigt die Schweizer Hagel den Ertragsausfall und allenfalls die Waren und Kosten, wie z.B. Tierarztkosten, Warenschäden, Desinfektionen. Je nach Tierart und Seuche unterscheiden sich die Leistungen.
Mit der Schweizer Hagel bietet ein Versicherer Lösungen an, um die finanziellen Ausfälle bei Tierseuchen zu versichern. Deshalb hat sich der ZBV für eine Zusammenarbeit entschieden.
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