ABO Versicherungen
Beraterecke der ZBV-Versicherungen

Soziale Absicherung des Ehepartners

Die Anpassung betreffend soziale Absicherung gilt per 2027, daher müssen spätestens in diesem Jahr die persönliche Absicherung überprüft und allfällige Massnahmen getroffen werden. Bild: Adobe Stock
Im Rahmen der AP 22+ wurden verschiedene Anpassungen der Direktzahlungen beschlossen. Darunter der persönliche Versicherungsschutz für mitarbeitende Ehepartner. Wenn dies nicht umgesetzt wird, sind Direktzahlungskürzungen die Konsequenz.

Wenn ein Ehepartner regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb des Partners oder der Partnerin mitarbeitet, muss diese Person neu abgesichert werden. Diese Anpassungen gelten per 2027, werden aber teilweise aufgrund der Daten (Lohnausweise) von 2026 oder der letzten veranlagten Steuererklärung überprüft. Somit müssen im 2026 die persönliche Absicherung überprüft und allfällige Massnahmen getroffen werden.

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