Wenn Wasser in ein Gebäude eindringt, kann dies verschiedene Gründe haben. Ärgerlich ist es aber allemal. Die kantonale Gebäudeversicherung deckt noch lange nicht alle Schäden, eine Gebäudewasserversicherung ist daher ratsam.
Tritt Wasser in ein Haus ein oder kommt es zu einem Wasserschaden innerhalb des Gebäudes, stellt sich schnell die Frage, ob nun die obligatorische Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt oder eben doch eine private Gebäudewasserversicherung benötigt wird. Hat die Natur ihre Finger im Spiel, ist der Fall klar. Für Elementarschäden kommt die kantonale Gebäudeversicherung auf. Entsteht der Wasserschaden also durch eine Überschwemmung, ein Hochwasser oder deckt ein Sturm sogar das Dach ab, benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung.
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