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Stellenmeldepflicht in der Landwirtschaft

Offene Stellen für Hilfskräfte wie beispielsweise im Obstbau müssen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Bild: Adobe Stock
Die Stellenmeldepflicht ist ein zentrales Instrument zur Förderung inländischer Arbeitskräfte. Sie verpflichtet Arbeitgeber, offene Stellen in bestimmten Berufsgruppen zuerst dem RAV zu melden.

Die Stellenmeldepflicht wurde als Teil der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt, die im Februar 2014 angenommen wurde. Ihr Hauptziel besteht darin, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen und inländischen Stellensuchenden bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.

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