Versicherungen
Praxistipp

Arbeitsvertrag und Lohnvereinbarung

Es lohnt sich, getroffene Abmachungen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festzuhalten. Bild: Adobe Stock
Immer wieder stellen sich arbeitsrechtlichen Fragen im Arbeitsalltag. Dies meistens dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig sind. Deshalb ist es unerlässlich, einen sauberen Arbeitsvertrag und korrekte Lohnabrechnungen zu erstellen.
Jan Beck, Leiter ZBV Versicherungen

Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist, gibt es über die getroffenen Abmachungen oft zwei verschiedene Meinungen. Deshalb ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag zu machen, damit Arbeitsstunden, Ferien, Kündigungsfristen, Lohn, Naturallohn etc. klar geregelt sind. 

Leider werden in der Praxis bei der Lohnfestlegung Fehler gemacht. Viele Arbeitgeber vereinbaren den Nettolohn pro Monat oder auch pro Stunde. Sobald dies gemacht wird, beginnen beim Erstellen der Lohnabrechnungen die Schwierigkeiten, da der Nettolohn auf den Bruttolohn umgerechnet werden muss. Ist ein Angestellter BVG-pflichtig und allenfalls auch noch quellensteuerpflichtig, muss dies mühsam berechnet werden und ist mit einem grossen Aufwand verbunden. Hier passieren schnell einmal Fehler, was dann zu Diskussionen mit den Angestellten führen kann. 

Vorlagen für Lohnabrechnungen sowie Arbeitsverträge können Sie beim Zürcher Bauernverband anfordern.

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