Versicherungen
Agrisano

Umfassender Versicherungsschutz für die Angestellten 

Bild: ZBV
Die Globalversicherung der Agrisano bietet Landwirtschaftsbetrieben eine einfache, umfassende und flexible Lösung, um ihre Mitarbeitenden gemäss den geltenden Versicherungsbestimmungen zu versichern.
Agrisano

Landwirtschaftliche Arbeitgeber müssen ihre familienfremden Angestellten wie folgt versichern:

Die Versicherungen AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung sowie die Familienzulagen werden über die zuständige Ausgleichskasse versichert und abgewickelt. Die Krankentaggeldversicherung (gemäss kantonalen Normalarbeitsverträgen in der Landwirtschaft), die Unfallversicherung gemäss UVG, die berufliche Vorsorge gemäss BVG (Pensionskasse) sowie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung für ausländische Angestellte gemäss KVG (Krankenkasse) werden über Privatversicherer abgeschlossen. Die Globalversicherung der Agrisano bündelt diese Versicherungen – ergänzend zu den Lösungen über die Ausgleichskasse – in einer einzigen Versicherungspolice. Zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird automatisch die Zusatzversicherung AGRI-spezial abgeschlossen. Optional kann für ausländische Angestellte zudem eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die einzelnen Bestandteile der Globalversicherung lassen sich an die Bedürfnisse der Betriebe anpassen. So können bei der Krankentaggeldversicherung unterschiedliche Wartefristen gewählt werden, während die Pensionskasse verschiedene Vorsorgepläne mit variierenden Leistungen in der Risiko- und Altersvorsorge anbietet.

Die einfache Struktur und die klare Abwicklung der Prozesse in der Globalversicherung sind ein wesentlicher Vorteil für die versicherten Betriebe. Die Prämien für die Krankentaggeld- und die Unfallversicherung sowie die Beiträge für die Pensionskasse werden jeweils rückwirkend im Folgejahr auf Basis der AHV-Lohnmeldung in Rechnung gestellt. Eine individuelle An- und Abmeldung der Angestellten ist nur für die Krankenpflege- und Privathaftpflichtversicherung erforderlich, deren Prämien monatlich fakturiert werden. Gleiches gilt für die Pensionskasse, sofern Freizügigkeitsleistungen übertragen werden.

Betriebe, die in einem Kalenderjahr keine Angestellten beschäftigen, melden dies ebenfalls rückwirkend der Globalversicherung. In diesem Fall entstehen weder Kosten noch wird eine Mindestprämie erhoben.

Die Globalversicherung der Agrisano steht somit für eine praxisorientierte und flexible Lösung, die die Versicherungsanforderungen in der Landwirtschaft erfüllt, umfassenden Schutz bietet und durch zusätzliche Beratungsunterstützung einen klaren Mehrwert für angeschlossene Landwirtschaftsbetriebe schafft.

Bei Fragen zum Versicherungsschutz stehen die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg zur Verfügung.

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