Neu sollen stationäre und ambulante Behandlungen oder Pflegeleistungen über einen einheitlichen Verteilschlüssel von Krankenkassen und Kantonen finanziert werden. Das Sparpotenzial liegt bei 440 Mio. Franken.
Am 24. November 2024 stimmen wir über Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung ab. Im Zentrum steht die sogenannte einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen sowie Pflegeleistungen in Heimen. Diese Gesetzesänderung wurde im vergangenen Dezember vom Parlament verabschiedet, woraufhin die Gewerkschaft VPOD gemeinsam mit der Unia und der SP das Referendum ergriff.
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