«Jede Person kennt die sogenannte Gesundheitsdeklaration, doch wieso muss man diese bei der Grundversicherung nicht ausfüllen, aber bei der Zusatzversicherung schon?»
Die Grundversicherung ist obligatorisch und in diese muss jeder unabhängig von Alter und dem gesundheitlichen Zustand jederzeit aufgenommen werden. Bei der Zusatzversicherung ist dies anders, da die Krankenkassen Bedingungen formulieren dürfen, welche für eine Aufnahme erfüllt sein müssen. Unter gewissen Umständen kann ein Ausschluss oder ein Vorbehalt erfolgen.
Damit die Versicherer den gesundheitlichen Zustand beurteilen können, wird zusammen mit dem Antrag eine Gesundheitsdeklaration versendet. Dieser spezifische Fragebogen verschafft Einblick in die gesundheitliche Situation des Antragsstellers und ist somit sehr umfassend. Daher ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt, die Fragen aufmerksam liest und diese anschliessend wahrheitsgetreu beantwortet.
Leerlassungen sind nicht zulässig. Eine nicht vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration muss an den Kunden zur Korrektur zurückgesendet werden und dies führt dazu, dass unnötige Verwaltungskosten entstehen. Zudem führt dies zu Verzögerungen, bis der Antrag erfasst werden kann und die gewünschte Versicherungsdeckung gewährt wird.
Ein zentraler Punkt beim Ausfüllen der Gesundheitsdeklaration ist, dass die Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden. Wenn sich nämlich herausstellt, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann die Versicherung den Vertrag innert vier Wochen nach Kenntnisnahme der Anzeigepflichtverletzung auflösen und bereits bezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.
Haben Sie Fragen dazu, so helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Regionalstelle Zürich unter 044 217 77 55 gerne weiter.