Ab 2027 müssen mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner, welche regelmässig auf dem Betrieb mitarbeiten, über einen persönlichen Versicherungsschutz verfügen, damit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Direktzahlungen erfüllt sind. Die geforderten Versicherungen müssen die Risikovorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit und Unfall decken.
Am 6.11.2024 hat der Bundesrat die neue Direktzahlungsverordnung (DZV) verabschiedet. Ein wichtiger Teil dieses Paketes ist die soziale Absicherung der mitarbeitenden Ehegatten auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Der Verordnungsartikel 10a der DZV regelt die gesetzlichen Bestimmungen für den Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall. Der Versicherungsschutz ist unter folgenden Umständen erforderlich, wenn er oder sie:
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