ABO Versicherungen
Neue Anforderungen aus der Direktzahlungsverordnung

Soziale Absicherung der mitarbeitenden Ehegatten

Ein wichtiger Teil der neuen Direktzahlungsverordnung ist die soziale Absicherung der mitarbeitenden Ehegatten auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Bild: Adobe Stock
Ab 2027 müssen mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner, welche regelmässig auf dem Betrieb mitarbeiten, über einen persönlichen Versicherungsschutz verfügen, damit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Direktzahlungen erfüllt sind. Die geforderten Versicherungen müssen die Risikovorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit und Unfall decken.

Am 6.11.2024 hat der Bundesrat die neue Direktzahlungsverordnung (DZV) verabschiedet. Ein wichtiger Teil dieses Paketes ist die soziale Absicherung der mitarbeitenden Ehegatten auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Der Verordnungsartikel 10a der DZV regelt die gesetzlichen Bestimmungen für den Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall. Der Versicherungsschutz ist unter folgenden Umständen erforderlich, wenn er oder sie: 

Weiterlesen mit dem Zürcher Bauer+ Abo

Erhalte unlimitierten Zugriff auf alle Artikel vom Zürcher Bauer – Jetzt 31 Tage kostenlos testen.

Kommentare werden geladen

Suchen Sie nach Themen, Artikeln und mehr...​

Resultate werden geladen

Themen