Um die Forderungen der Verordnung umzusetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Für jeden Betrieb muss die passende Lösung gefunden werden.
Eine Möglichkeit zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung ist der Verzicht auf den Zweiverdienerabzug in der Steuererklärung. Mit diesem Verzicht zeigt der Betrieb auf, dass keine erhebliche und regelmässige Mitarbeit durch den/die Ehegatten/-in stattfindet und somit muss der Versicherungsschutz aus Sicht der Direktzahlungen nicht vorhanden sein. Diese Variante scheint einfach umsetzbar. Jedoch gibt es einige Tücken zu beachten.
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