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Tipp der Woche

Anpassungen Lohnabzüge

Die Anpassungen haben Auswirkungen auf die BVG-Abzüge. Bild: pixabay

Alle zwei Jahre werden die AHV-/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies ist nächstes Jahr der Fall und es gibt eine Erhöhung um 2,9 Prozent. Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer wird neu im Minimum CHF 1260 und im Maximum CHF 2520 betragen, der Höchstbetrag für Ehepaare beträgt CHF 3780. Die 13. AHV-Altersrente wird erst 2026 eingeführt. Die Anpassungen haben Auswirkungen auf die Pensionskasse und somit auf die BVG-Abzüge bei den Angestellten. Die BVG-Eintrittsschwelle wird auf CHF 22 680 erhöht (bisher CHF 22 050), was einem Monatslohn von CHF 1890 entspricht. Der minimale koordinierte BVG-Lohn liegt bei CHF 3780 (bisher CHF 3675) und der Koordinationsabzug beträgt CHF 26 460 (bisher CHF 25 725). Bei der Säule 3a (gebundene Vorsorge) ändert der maximal erlaubte Steuerabzug wie folgt: Personen, die der 2. Säule angeschlossen sind, dürfen maximal CHF 7258 abziehen. Wenn keine 2. Säule vorhanden ist, können maximal 20 Prozent des AHV-Nettoeinkommens (max. CHF 36 288) abgezogen werden. Die monatlichen Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht auf CHF 215, die monatlichen Ausbildungszulagen auf CHF 268, dazu gibt es im Berggebiet einen Zuschlag von CHF 20.

Benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der neuen Lohnabrechnung? Das Team ZBV-Versicherung hilft Ihnen gerne weiter.

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