ABO Versicherungen
Beraterecke der ZBV-Versicherungen

Einzahlungen in die 2. und 3. Säule bis Ende Jahr

Die Einzahlungen müssen bis spätestens zum 31. Dezember des laufenden Jahres auf dem entsprechenden Vorsorgekonto gutgeschrieben sein, um für das aktuelle Steuerjahr berücksichtigt zu werden. Bild: Adobe Stock
Der Jahreswechsel rückt näher und mit ihm die letzte Gelegenheit, von den Steuervorteilen der zweiten Säule und der Säule 3a zu profitieren.

Wer in die berufliche Vorsorge (2. Säule) oder die private Vorsorge (Säule 3a) einzahlt, kann nicht nur für das Alter vorsorgen, sondern auch Steuervergünstigungen geltend machen. Doch die Zeit drängt: Zahlungen, die nach dem 31. Dezember erfolgen, können nicht mehr für das laufende Steuerjahr berücksichtigt werden. Dabei gilt es, auch die Bearbeitungszeit der Banken und Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen. Gerade zum Jahresende kann es durch den erhöhten Andrang zu Verzögerungen kommen. Wer seine Einzahlung also auf den letzten Drücker tätigt, riskiert, dass diese nicht rechtzeitig verbucht wird.

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