Im Januar 2025 erhalten alle Versicherten eine Steuerbescheinigung mit einer Übersicht der Prämien und abgerechneten Kosten im Jahr 2024. Wenn die Belastung aussergewöhnlich hoch ist, können bestimmte Aufwendungen als Steuerabzug geltend gemacht werden.
In der Schweiz stellen alle Krankenkassen zum Jahresbeginn eine Steuerbescheinigung aus. Darin finden Versicherte eine Zusammenfassung der Prämien sowie eine Auflistung der im Steuerjahr bearbeiteten Rechnungen. Gemäss dem schweizerischen Bundessteuerrecht können aussergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Dazu zählen auch Gesundheitskosten bzw. sogenannte Krankheits- und Unfallkosten, die von der Krankenpflegeversicherung nicht gedeckt sind.
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