In der Schweiz ist die Krankenversicherung für alle obligatorisch. Unter bestimmten Umständen kann die Zahlung der Prämien zur Belastung werden. Aus diesem Grund erhalten Anspruchsberechtigte eine Prämienverbilligung.
Grundsätzlich haben Personen «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob jemand anspruchsberechtigt ist, entscheidet die jeweilige kantonale Durchführungsstelle. Massgebend dafür sind die aktuellen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse.
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