Die Militärversicherung deckt sowohl die Kosten für Krankheit als auch für Unfall ab. Voraussetzung ist, dass man während mehr als 60 Tagen am Stück Militärdienst leistet. In dieser Zeit müssen Rekrutinnen und Rekruten keine Prämien für die Krankenkasse und die Unfallversicherung zahlen. Die Sistierung gilt jedoch nur für die Prämien der Grundversicherung, die Zusatzversicherungen bleiben prämienpflichtig.
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