Die Geburt eines Kindes bringt nicht nur freudige Veränderungen mit sich, sondern wirft auch finanzielle und rechtliche Fragen auf. Insbesondere erwerbstätige Eltern, ob angestellt oder selbstständig, sollten ihre Ansprüche auf Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung kennen.
Erwerbstätige und selbstständigerwerbende Mütter, die ein Einkommen über die AHV abrechnen, können während der ersten 14 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsentschädigung beantragen. Sie erhalten 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal jedoch 220 Franken pro Tag. Voraussetzung ist, dass sie in den neun Monaten vor der Geburt obligatorisch versichert waren und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausübten.
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