Ferien zu machen, ist in der Landwirtschaft in vielen Fällen immer noch eine Seltenheit. Die Organisation eines Stellvertreters während Ferienabwenheiten ist alles andere als einfach. Was muss zudem noch bezüglich der Versicherungsdeckung beachtet werden?
Grundsätzlich müssen für alle Aushilfen die unten erwähnten Versicherungen abgeschlossen werden. Unabhängig davon, ob es sich um den pensionierten Nachbarn, den studierenden Neffen oder einen selbstständigen Berufskollegen aus dem Dorf handelt. Ausnahmen gibt es, wenn die Aushilfe z.B. über den Maschinenring engagiert wird. In diesem Fall ist der Maschinenring der Arbeitgeber, welcher für den Versicherungsschutz des Angestellten sorgen muss.
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