Gut zu sehen ist Lebensqualität und schützt vor (Arbeits-)Unfällen. Obwohl viele Menschen auf eine Brille angewiesen sind, wird Fehlsichtigkeit vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht als Krankheit eingestuft. Und vielen Versicherten erscheint die Kostenübernahme buchstäblich undurchsichtig. Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Rahmenbedingungen erläutert.
Bei Kindern merken es oft die Eltern oder Lehrpersonen, dass eine Abklärung notwendig ist. Steht fest, dass eine Sehschwäche diagnostiziert wurde, sollten Eltern darauf bestehen, von der Augenärztin oder dem -arzt ein Rezept zu erhalten. Selbst wenn keine Aussicht auf Besserung besteht, ist es notwendig, der obligatorischen Grundversicherung (OKP) jährlich eine ärztliche Verordnung einzureichen. Dies geht auf die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des BAG zurück. Darin steht, welche medizinischen Hilfsmittel und Produkte von der OKP übernommen werden.
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