In einigen Wochen wird wieder Vieh zur Sömmerung auf die Alp gebracht. Neben einem bedarfsgerechten Sach- und Haftpflichtversicherungsschutz haben Alpbetriebe den obligatorischen Sozialversicherungsschutz ihrer Angestellten sicherzustellen.
Wer eine Alp bewirtschaftet, tut gut daran, die Versicherungssituation durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Denn es gibt einiges zu berücksichtigen. Zum Beispiel, dass auch ausländische Alpangestellte grundsätzlich den Schweizer Sozialversicherungen unterstehen. Allfällige Ausnahmen müssen vorgängig mit der zuständigen Ausgleichskasse bzw. kantonalen Behörde abgeklärt werden.
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