Zwischen Strand und Spital: So sind Sie im Ausland gut versichert
Was leistet die Grundversicherung im Ausland?
Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz bietet im Ausland einen begrenzten Schutz. In EU- und EFTA-Staaten wird dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite Ihrer Schweizer Krankenkassenkarte) die Notfallversorgung zu lokalen Konditionen übernommen. Es empfiehlt sich also, diese Karte auf Reisen in diese Länder stets dabeizuhaben. Die Abrechnung erfolgt direkt vor Ort, sodass kein Vorschuss nötig ist. Allerdings gelten die jeweiligen landesspezifischen Selbstbehalte und Kostenregelungen, die höher sein können als in der Schweiz.
Reisen Sie in ein Land außerhalb des EU/EFTA-Raums, erstattet die Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten – beispielsweise in den USA, Kanada, Australien oder Japan – kann dies zu erheblichen Deckungslücken führen.
Warum eine Zusatzversicherung sinnvoll sein kann
Gerade bei Reisen in weiter entfernte Länder oder Regionen mit teuren medizinischen Systemen empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Diese übernimmt Kosten, die von der Grundversicherung nur teilweise oder gar nicht gedeckt werden. Dazu zählen auch Ausgaben für medizinische Transporte oder Rettungseinsätze, etwa in abgelegenen Gegenden. Die Grundversicherung beteiligt sich nur zur Hälfte an Transportkosten und übernimmt Rettungskosten – etwa Helikopter-Einsätze – nicht.
Wer über seinen Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, profitiert im Notfall: Die berufliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalls bis zu 30'000 Franken an Rettungskosten.
Wenn die Reise gar nicht erst beginnt
Ein Krankheitsfall kurz vor der Abreise ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer – insbesondere dann, wenn Stornogebühren fällig werden. Eine Annullierungskostenversicherung kann hier finanziell entlasten. Wichtig ist, sich vorab über die genauen Bedingungen zu informieren. In der Regel besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn eine Erkrankung bereits bei der Buchung der Reise bestand. Bei chronischen Erkrankungen hingegen kann die Versicherung zahlen – vorausgesetzt, eine unvorhersehbare Verschlechterung wurde ärztlich attestiert.
Gepäck und persönliche Gegenstände absichern
Auch Ihr Reisegepäck lässt sich versichern. Wer mit teuren Geräten oder wertvollen Gegenständen unterwegs ist, sollte über eine separate Gepäckversicherung nachdenken. Für gewöhnliches Gepäck reicht bei vielen Fällen die Hausratversicherung mit entsprechender Diebstahl-Deckung. Prüfen Sie jedoch die Bedingungen im Voraus, um sicherzugehen, welche Schadensfälle tatsächlich gedeckt sind.
Individuelle Risiken abwägen
Bevor Sie eine Zusatzversicherung abschließen, lohnt sich ein kritischer Blick auf das tatsächliche Risiko. Nicht jede Deckung ist in jedem Fall notwendig. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie vor der Reise mit Ihrer Versicherung ab, welche Leistungen bereits inkludiert sind. So vermeiden Sie doppelte Absicherungen und finden gezielt heraus, welche Zusatzversicherungen für Ihre Reise sinnvoll sein könnten.
Die Agrisano Regionalstelle Zürich wünscht Ihnen eine angenehme und sorgenfreie Ferienzeit – und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.