Umwelt
ARA-Ausbau Winterthur

Nicht auf Kosten von fruchtbarem Ackerland  

Visualisierung von Aufforstung und Ökologischem Ausgleich auf dem Niderfeld. Bild: Stadt Winterthur
Die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Winterthur ist unbestritten nötig. Doch das geplante Begleitprojekt sorgt für Widerstand aus der Landwirtschaft. Die Interessengemeinschaft zum Schutz der Fruchtfolgeflächen (IG FFF) hat deshalb das Referendum gegen den Gestaltungsplan «ARA Hard» ergriffen.
Susanne Riedel, ZBV Team Umwelt

Die ARA Hard in Winterthur ist die zweitgrösste Abwasserreinigungsanlage im Kanton Zürich. Jedes Jahr reinigt sie rund 20 Milliarden Liter Abwasser aus Winterthur und zwölf umliegenden Gemeinden. Damit bedient sie ein Einzugsgebiet von 140'000 Menschen.


Um den steigenden Anforderungen an die Wasserqualität gerecht zu werden, bewilligte der Stadtrat im Jahr 2022 einen Planungskredit für ihre Erweiterung. Ziel ist es, künftig Medikamentenrückstände, Pestizide und weitere Mikroverunreinigungen deutlich besser aus dem Abwasser zu entfernen, bevor dieses in die Töss gelangt. 

Die geplante zusätzliche Reinigungsstufe benötigt jedoch erheblich mehr Raum. Da die Flächenreserven rund um die bestehende Anlage stark begrenzt sind, lässt sich das Projekt nicht ohne zusätzliche Landbeanspruchung umsetzen. Deshalb veröffentlichte die Stadt Winterthur im Januar 2025 erstmals konkrete Planungsunterlagen und löste damit eine kontroverse Debatte um Wald, Landwirtschaftsland und Fruchtfolgeflächen aus. Und zwar national und auch in nicht-landwirtschaftlich geprägten Medien wie etwa im Sommer 2025 in der lokalen Online-Zeitung WNTI.ch oder dem Tagesanzeiger

Waldrodung und Ersatzaufforstung geplant 

Für die ARA-Erweiterung soll die schützenswerte Bruniwiese beansprucht und eine Waldfläche von 28 759 Quadratmetern gerodet werden. Diese Fläche soll im angrenzenden Niederfeld wieder aufgeforstet werden. Genau hier liegt aus Sicht der Landwirtschaft der Knackpunkt: Die Aufforstung soll auf hochwertigen Fruchtfolgeflächen (FFF) stattfinden.  

Diese Böden zählen zu den besten Ackerflächen der Region und stehen gemäss Sachplan des Bundes unter besonderem Schutz, da sie der langfristigen Ernährungssicherung dienen. Dennoch wird die Ersatzaufforstung auf FFF geplant, statt an einem Ort, bei dem keine FFF betroffen sind. Einmal mehr wird der Schutz der FFF in einer Interessensabwägung vernachlässigt, obwohl der Kanton bekannterweise nicht genug FFF besitzt. Wie so oft wird dabei betont, dass die FFF ja kompensierbar ist. Einmal mehr wird so die Kompensationspflicht als Argument genutzt, um FFF-Verbrauch zu rechtfertigen. 

Auch im Umweltverträglichkeitsbericht wird dieser Zielkonflikt klar benannt. Die Kantonale Fachstelle Bodenschutz hält fest, dass der Verlust von Fruchtfolgeflächen insbesondere durch die geplante Aufforstung erheblich sei. In der weiteren Projektplanung wurde diesem Einwand jedoch keine Rechnung getragen. 

Einwendungen ohne Wirkung 

Während der öffentlichen Auflage gingen mehrere Einwendungen ein, darunter auch solche zum Verlust von Landwirtschaftsland. Diese Einwendungen wurden jedoch nicht berücksichtigt und der Gestaltungsplan nicht angepasst. Am 19. Januar 2026 beschloss das Winterthurer Stadtparlament schliesslich den öffentlichen Gestaltungsplan sowie die dafür notwendige Zonenplanänderung. 

Referendum gegen den Gestaltungsplan 

Gegen diesen Beschluss ergreift nun die Interessengemeinschaft zum Schutz der Fruchtfolgeflächen (IG FFF) das Referendum, wie auch nau.ch berichtet. Sie fordert eine Zurückweisung und Überarbeitung des Gestaltungsplans. Die IG betont dabei ausdrücklich, dass sich das Referendum nicht gegen den Ausbau der ARA richtet, sondern gegen die geplante Aufforstung auf hochwertigem Ackerland. 

Das erklärte Ziel: ein Ja zur ARA und ein Nein zu unnötigen Millionenkosten und Zerstörung von Fruchtfolgeflächen 

Kernpunkt der Kritik ist die Ersatzaufforstung auf den besten Fruchtfolgeflächen der Region. Zwar ist eine Aufforstung rechtlich vorgeschrieben und nicht bestritten, doch diese darf nicht zu einem Verlust von FFF führen. Neben den Folgen für die lokale Landwirtschaft kommt es noch zu einer absurden Ereigniskette: die Rodung der Waldfläche bedingt eine Kompensation des verlorenen Waldes. Dieser wird auf FFF aufgeforstet, wodurch FFF verloren geht, welche wiederum kompensiert wird. Ein teurer und aufwendiger Prozess, der keine Vorteile bringt. Da die FFF mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Winterthur kompensiert wird, geht lokal trotzdem FFF verloren. 

Darüber hinaus beanstandet die IG, dass der vorgesehene ökologische Ausgleich massiv in die landwirtschaftliche Nutzung eingreift. Dieser wurde ohne echte Mitwirkung der betroffenen Landwirte geplant. Solche Projekte müssen aber gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickelt werden und nicht gegen sie. 

Nun bleiben 60 Tage Zeit, um die benötigten 500 Unterschriften zu sammeln. Gelingt dies, wird das Winterthurer Stimmvolk über den Gestaltungsplan zur ARA Hard entscheiden.

Unsere Videos zu den Themen Einteilung Landwirtschaftlicher Nutzflächen, Fruchtfolgeflächen und Fruchtfolgeflächenkompensation:

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